Das deutsche Krypto-Steuerwunder
Während Einkünfte aus Aktien und ETFs in Deutschland fast immer mit der Abgeltungssteuer von 25 % belastet werden, gelten für Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana völlig andere – und oft viel lukrativere – Regeln. Das Zauberwort lautet "Privates Veräußerungsgeschäft" nach § 23 EStG.
Die 1-Jahres-Regel: Sobald genau 365 (bzw. 366 im Schaltjahr) Tage zwischen dem Kauf und dem Verkauf deiner Kryptowährung liegen, sind sämtliche Gewinne zu 100 Prozent steuerfrei. Du bist nicht einmal verpflichtet, steuerfreie Krypto-Gewinne in deiner Steuererklärung anzugeben.
Das Drama bei vorzeitigem Verkauf
Die Kehrseite der Medaille zeigt sich, wenn du ungeduldig wirst. Verkaufst du deine Coins bereits nach 11 Monaten, greift das Finanzamt unbarmherzig zu. Im Gegensatz zu Aktien gilt dann nicht die gedeckelte Abgeltungssteuer von pauschal 25 %. Dein Krypto-Gewinn wird stattdessen auf dein normales Einkommen (z. B. dein Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit) aufgeschlagen.
Das bedeutet in der Praxis: Wer sehr gut verdient, zahlt auf kurzfristige Krypto-Trades (Short-Term) schnell den Spitzensteuersatz von bis zu 45 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer). Ein Verkauf kurz vor Ablauf der Jahresfrist ist der wahrscheinlich teuerste Fehler in der Krypto-Welt. Die einzige Ausnahme bildet die strenge Freigrenze von 600 Euro pro Kalenderjahr (eine Anhebung auf 1.000 Euro ist im aktuellen parlamentarischen Prozess, Stand 2024 ist jedoch Vorsicht geboten).
Achtung Steuerfalle: Liegst du mit deinen gesamten Krypto-Gewinnen innerhalb eines Jahres auch nur einen einzigen Euro über dieser Freigrenze (also z. B. bei 601 €), ist nicht nur der eine Euro über der Grenze, sondern zwingend der komplette Betrag voll steuerpflichtig. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag!
FiFo: First in, First out
Wer Coins über Sparpläne kauft oder ständig nachkauft, fragt sich oft: "Verschiebt sich dadurch meine Haltefrist für die alten Coins?" Die Antwort ist Nein. Da man in einer Wallet meistens einen großen Krypto-Topf hat (z.B. insgesamt 1.5 BTC), ohne dass die einzelnen Coins markiert sind, greift die FiFo-Methode.
Das Finanzamt geht automatisch davon aus, dass die Bitcoins, die du als erstes gekauft hast (First-in), auch als erstes wieder verkauft werden (First-out). Wer also extrem aktiv tradet und stetig Dips nachkauft, muss minutiös Buch führen (oder Steuersoftware wie Cointracking oder Blockpit nutzen), um nachzuweisen, dass genau der FiFo-Verkaufsblock die 1-Jahres-Toleranz bereits überschritten hat.
Was passiert beim Staking und Lending?
Früher gab es ein enormes Steuerrisiko für Krypto-Investoren: Eine Haltefrist-Verlängerung auf satte 10 Jahre, sobald man mit seinen Coins Staking oder Lending betrieben hat. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat diese harte Regelung 2022 jedoch endgültig gekippt! Daraufhin gilt: Auch für Coins, mit denen du Staking, Lending oder Liquidity Mining betreibst, bleibt es bei der exakt selben steuerfreien Haltefrist von nur 1 Jahr nach Erst-Kauf.
Beachte jedoch: Die durch das Staking neu zugeflossenen Reward-Coins selbst müssen als "Sonstige Einkünfte" im Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden (Verkehrswert am Tag des Erhalts) – und für diese neuen Rewards beginnt exakt an diesem Tag ebenfalls eine brandneue 1-Jahres-Frist bis zum steuerfreien Verkauf.
