Deine legale Steuer-Oase

Teilfreistellungs-Rechner:
ETF Steuern exakt berechnen

Aktien-ETFs haben einen massiven Steuer-Vorteil gegenüber Einzelaktien. Finde heraus, wie viel von deinem Gewinn dank der 30% Regel komplett steuerfrei bleibt.

Eingabedaten

Hinweis: Zur Vereinfachung wird hier ohne Kirchensteuer und ohne den jährlichen Steuerfreibetrag (Sparer-Pauschbetrag von 1.000€) gerechnet.

Dein Steuer-Ergebnis

Bruttogewinn (Vor Steuern)5.000,00 €
Davon Steuerfrei30%
1.500,00 €
Zu versteuern
3.500,00 €
Zu zahlende Steuer26.375% auf zu versteuernden Gewinn
-923,13 €
Nettogewinn (Nach Steuern)
4.076,88 €

Dein Steuer-Vorteil

Dank der Teilfreistellung sparst du im Vergleich zu einer normalen Aktie Steuern:

395,63 € eingespart

Die Teilfreistellung bei ETFs einfach erklärt

Wer in Deutschland investiert, kommt um die Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) nicht herum. Doch es gibt ein riesiges, legales "Schlupfloch" für ETF-Anleger: Die Teilfreistellung (TFS). Dieser Mechanismus ist einer der stärksten Treiber für den Vermögensaufbau, wird aber oft übersehen.

Warum schenkt der Staat mir 30% Steuern?

Mit dem Investmentsteuerreformgesetz von 2018 wurde die Steuerlogik für Fonds komplett umgekrempelt. Das Problem vorher: Ein MSCI World ETF zahlt in den USA beispielsweise 15% Quellensteuer auf Apples Dividenden. Wenn du in Deutschland als Anleger den ETF verkaufst oder eine Ausschüttung erhältst, würdest du noch einmal 26,375% zahlen. Das wäre eine unfaire Doppelbesteuerung.

Um diesen Nachteil auszugleichen, hat der deutsche Gesetzgeber die Teilfreistellung eingeführt. Die Regel ist genial einfach: Bei einem Aktienfonds (ETF), der zu mindestens 51% in Aktien investiert, bleiben pauschal 30% deiner Gewinne und Ausschüttungen komplett steuerfrei. Du versteuerst also nur 70% deines Erfolgs.

Rechenbeispiel: Der ETF-Vorteil in Zahlen

Angenommen, du hast 10.000€ Gewinn gemacht.

Mit einer Apple-Aktie: Du zahlst voll 26,375% Steuern auf die 10.000€. Das sind 2.637,50€ ans Finanzamt.
Mit einem S&P 500 ETF: Dank der 30% Teilfreistellung sind 3.000€ sofort steuerfrei. Du zahlst nur auf die restlichen 7.000€ deine Steuern. Deine Steuerlast sinkt auf ca. 1.846€.

Dein reiner Steuervorteil durch den ETF: Fast 800€ gespart!

Teilfreistellung und der Freistellungsauftrag (1.000€)

Viele Anleger fragen sich, wie sich die Teilfreistellung mit dem jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 1.000€ (bzw. 2.000€ für Ehepaare) verhält. Die Antwort ist ein weiterer Turbo für dein Portfolio: Die Teilfreistellung wird immer VOR dem Freistellungsauftrag abgezogen.

Das bedeutet: Wenn du 1.000€ Gewinn mit einem Aktien-ETF realisierst, bleiben davon zunächst 300€ steuerfrei (TFS). Es verbleiben 700€ zu versteuernder Gewinn. Diese 700€ werden nun gegen deinen 1.000€ Freibetrag gerechnet. Du hast also nach dem Verkauf immer noch 300€ deines Freibetrags für andere Gewinne oder Zinsen übrig! Mit Einzelaktien wäre dein kompletter Freibetrag bereits aufgebraucht.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zur Teilfreistellung auf einen Blick.

Die Teilfreistellung ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die Investoren vor Doppelbesteuerung auf Fondsebene schützen soll. Da der ETF selbst in seinem Heimatland oft schon Steuern auf Dividenden zahlt, darfst du als deutscher Anleger beim Verkauf oder bei Ausschüttungen einen Teil der Gewinne komplett steuerfrei einstreichen. Bei Aktien-ETFs (mind. 51% Aktienanteil) sind das pauschal 30%.
Nein, die Teilfreistellung greift immer zuerst. Erst danach wird der bereinigte (niedrigere) Gewinn mit deinem Sparer-Pauschbetrag (1.000€ für Ledige, 2.000€ für Verheiratete) verrechnet. Das ist ein massiver Vorteil, da dein Freibetrag somit bei ETFs viel länger reicht als bei Einzelaktien.
Es gibt vier wesentliche Quoten: 1) Aktienfonds (mind. 51% Aktien): 30% steuerfrei. 2) Mischfonds (mind. 25% Aktien): 15% steuerfrei. 3) Immobilienfonds mit Schwerpunkt Inland: 60% steuerfrei. 4) Immobilienfonds mit Schwerpunkt Ausland: 80% steuerfrei. Anleihen-ETFs oder Geldmarkt-ETFs haben 0% Teilfreistellung.
Ja, absolut! Auch bei der jährlichen Vorabpauschale (die bei thesaurierenden ETFs fällig wird, falls der Basiszins hoch genug ist) wird die Teilfreistellung von 30% vorher abgezogen. Du versteuerst also immer nur 70% der ohnehin schon geringen Vorabpauschale.