Einkommensteuer vs. Abgeltungssteuer

Günstigerprüfung-Rechner:
Steuern vom Finanzamt zurückholen

Zahlst du zu viel Steuern auf deine Aktiengewinne? Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, schenkt dir das Finanzamt bares Geld. Finde es mit einem Klick heraus.

Deine Daten

0% (Student)25% (Schwelle)42% (Gutverdiener)

Tipp: Dieser liegt bei Geringverdienern, Studenten oder Rentnern oft deutlich unter den pauschalen 25% der Abgeltungssteuer.

Günstigerprüfung Ergebnis

Ja, ein Antrag lohnt sich!

Da dein persönlicher Steuersatz (15%) niedriger ist als die Kapitalertragsteuer (~26,38%), zahlt dir das Finanzamt die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Normale Abgeltungssteuer
1.318,75 €
26,375% inkl. Soli
Mit Einkommensteuer
750,00 €
15% Satz
Deine Steuerersparnis
Rückerstattung vom Finanzamt
+568,75 €

So funktioniert die Günstigerprüfung in Deutschland

Die Besteuerung von Kapitalerträgen (wie Aktiengewinnen, ETF-Ausschüttungen, Krypto-Zinsen und Dividenden) ist in Deutschland durch die Abgeltungssteuer geregelt. Diese beträgt pauschal 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, was oft zu effektiv 26,375 % führt). Der Vorteil: Wer sehr viel verdient, zahlt auf seine Aktiengewinne trotzdem maximal diese 25 %, selbst wenn sein Einkommensteuersatz viel höher liegt.

Doch was ist mit denjenigen, die deutlich weniger verdienen? Genau hier kommt die sogenannte Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) ins Spiel. Sie ist ein gesetzlicher Steuervorteil, der sicherstellt, dass Menschen mit einem niedrigen Einkommensteuersatz nicht durch die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % benachteiligt werden.

Wann lohnt sich das berühmte "Kreuzchen" in der Anlage KAP?

Sobald dein persönlicher Grenzsteuersatz – also der Prozentsatz, mit dem jeder zusätzlich verdiente Euro versteuert wird – unter 25 Prozent liegt, lohnt sich der Antrag auf Günstigerprüfung. Das Finanzamt verwirft in diesem Fall die bereits von deiner Bank abgeführte pauschale Abgeltungssteuer und versteuert deine Kapitalerträge stattdessen mit deinem individuellen, niedrigeren Steuersatz. Die Differenz erhältst du als Rückerstattung überwiesen.

Beispiel: Studentin vs. Spitzenverdiener

Der Spitzenverdiener: Laura hat ein Jahreseinkommen von 80.000€ (Spitzensteuersatz 42%). Sie verkauft Aktien mit 5.000€ Gewinn. Die Bank zieht 25% Abgeltungssteuer ab. Für Laura ist das super: Sie zahlt nur 25% statt ihrer üblichen 42%. Die Günstigerprüfung ist für sie nutzlos.

Das Paradebeispiel (Student): Tom studiert und hat nebenbei nur einen Minijob (0% Steuersatz). Er verkauft alte Krypto-Gewinne oder Aktien für 5.000€ Gewinn. Die Bank zieht gesetzlich vorgeschrieben 25% (1.250€) ab. Tom macht nun in seiner Steuererklärung das Kreuz bei Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet nach: Toms Steuersatz ist 0%. Ergebnis: Er bekommt die vollen 1.250€ vom Finanzamt zurückerstattet!

Gibt es ein Risiko bei der Beantragung?

Null Risiko. Die Finanzbeamten sind gesetzlich verpflichtet, die Berechnung immer zu deinen Gunsten durchzuführen. Liegt dein persönlicher Steuersatz zum Beispiel bei 35 %, wird die Günstigerprüfung "ins Leere laufen". Das Finanzamt behält die 25 % Abgeltungssteuer einfach ein und fordert keine Nachzahlung von dir. Du kannst bei der Günstigerprüfung also im wahrsten Sinne des Wortes nur gewinnen und keinen Cent verlieren.

Tipps für die Steuererklärung

Um das Maximum herauszuholen, solltest du neben der Günstigerprüfung immer noch deinen Freistellungsauftrag im Blick haben. Liegen deine Kapitalerträge unter dem gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Jahr für Singles), bleiben sie ohnehin komplett steuerfrei. Die Günstigerprüfung entfaltet erst dann ihre wahre Macht, wenn dein Gewinn diesen Freibetrag übersteigt und du gleichzeitig ein geringes zu versteuerndes Einkommen besitzt (meist unter ca. 20.000 € brutto im Jahr). Nutze eine Steuersoftware oder Elster – mit einem simplen Klick im Formular KAP sicherst du dir oft mehrere Hundert Euro Rückerstattung.

Fragen & Antworten zur Anlage KAP

Das Wichtigste rund um die Abgeltungssteuer und deinen Steuersatz.

Die Günstigerprüfung ist ein Service des Finanzamts im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung. Wenn du Kapitalerträge (Gewinne aus Aktien, ETFs, Zinsen) hast, wurden darauf meist schon pauschal 25% Abgeltungssteuer von deiner Bank abgeführt. Beantragst du die Günstigerprüfung, prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als diese 25% ist. Ist das der Fall, bekommst du die zu viel gezahlte Steuer zurück.
Die Faustregel lautet: Wer als Single ein zu versteuerndes Einkommen unter ca. 20.000 Euro im Jahr hat, zahlt einen persönlichen Steuersatz (Grenzsteuersatz) von unter 25%. Das betrifft typischerweise Studenten, Azubis, Teilzeitkräfte, Geringverdiener oder auch Rentner. In diesen Fällen lohnt sich das Setzen des Kreuzchens bei der Günstigerprüfung in der Anlage KAP extrem.
Du beantragst sie in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung. Dort gibt es das Formular 'Anlage KAP' (Einkünfte aus Kapitalvermögen). In Zeile 4 (bzw. je nach Jahr oben im Mantelbogen) setzt du einfach ein Kreuz bei 'Ich beantrage eine Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge'. Das Finanzamt erledigt den Rest automatisch.
Nein, absolut nicht. Der Name sagt es bereits: Das Finanzamt wendet immer die für dich 'günstigere' Variante an. Ist dein persönlicher Steuersatz höher als 25% (z.B. bei 42% Spitzensteuersatz), bleibt es bei der pauschalen Abgeltungssteuer von 25%. Du zahlst also durch den Antrag niemals drauf.