Steuer-Rechner

Verlustverrechnung Rechner

Verluste steuerlich nutzen — wie viel Steuer können Sie sparen?

Verlustverrechnung-Rechner

Verluste mit Gewinnen verrechnen und Steuern sparen

Aktien
Sonstige (ETFs, Dividenden)
Gesamtgewinne:5.000,00 €
Gesamtverluste:-2.000,00 €

Saldo:3.000,00 €
Steuerpflichtiger Gewinn:3.000,00 €

Steuerersparnis:527,50 €

⚖️ Wichtig: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).

Sonstige Verluste (ETFs, Anleihen, Dividenden) können dagegen mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Werte können aufgrund individueller Faktoren abweichen. Keine Anlageberatung.

📖 Wie funktioniert dieser Rechner?

  1. 1Gib deine Aktiengewinne (aus Verkäufen mit Gewinn) im linken Bereich ein.
  2. 2Trage deine Aktienverluste (aus Verkäufen mit Verlust) darunter ein.
  3. 3Im rechten Bereich: sonstige Gewinne (ETFs, Dividenden, Anleihen) und sonstige Verluste.
  4. 4Wichtig: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (§20 EStG)!
  5. 5Der Rechner zeigt Steuerersparnis und ggf. den Verlustvortrag für das nächste Steuerjahr.

Aus Zitronen steuerliche Limonade machen: Die Verlustverrechnung

Selbst der legendärste Star-Investor der Finanzgeschichte liegt hin und wieder kolossal daneben. Wenn man statt auf Coca-Cola aus Versehen auf hochriskante Pleite-Kandidaten gesetzt hat und das Depot krass in tiefroten Zahlen blutet, ist der finanzielle Schmerz gewaltig. Doch in Deutschland schenkt dir das Finanzamt bei derart bösen Fehlschlägen immerhin ein süßes steuerliches Trostpflaster: Die mächtige Verlustverrechnung. Wer deren trickreiche Mechaniken klug und legal ausnutzt (oftmals unter dem englischen Begriff Tax-Loss Harvesting bekannt), kann extrem viel abzugebendes Geld vor dem gierigen Fiskus retten.

Das strikte Zweiklassen-System der Steuertöpfe

Der Gesetzgeber gönnt uns diese Schadensbegrenzung leider nicht ohne gigantische bürokratische Hürden. Das absolute Kernproblem, an welchem unzählige clevere Börsenanfänger brutal scheitern: Nicht alle blutenden Verluste dürfen fröhlich mit sämtlichen sprudelnden Gewinnen verrechnet werden! Die deutsche Steuerlogik erzwingt hier eine knallharte Trennung in genau zwei strikt abgeriegelte Töpfe (Loss Buckets):

  • Topf 1 (Der reine Aktientopf): Das absolute Sorgenkind! Erleidest du beim riskanten direkten Handel von ganz gewöhnlichen Firmenaktien (z. B. Tesla oder Bayer) harte Kursverluste, darfst du diesen blutenden Topf gesetzlich ausschließlich (!) mit reinen, echten Kursgewinnen aus anderen, erfolgreichen Aktiendeals querrechnen. Gewinne aus Fonds sind hier völlig tabu!
  • Topf 2 (Der "Sonstige" allgemeine Topf): Das goldene Sammelbecken! Erzielst du fulminante Verluste aus komplizierten Optionsscheinen, ETFs, Anleihen oder gar Totalausfällen, landen diese Schäden im kulanten "Sonstigen Topf". Die große Magie: Hiermit darfst du so ziemlich alles gegenrechnen! Sämtliche erhaltenen dicken Dividenden, sprudelnde Zinserträge oder saftige ETF-Kursgewinne dürfen verwendet werden, um die alte Steuerlast restlos auf null Prozent zu drücken.

Der ewige Verlustvortrag: Nichts geht je verloren

Wenn 2024 ein absolutes Crash-Jahr war und du 10.000 Euro Miese mit Einzelaktien verdaut hast, im selben Jahr aber kurioserweise keinen einzigen Cent aktiengewinn realisierst, verfällt dein Topf zum Glück nicht! Das Finanzamt bucht diese steuerliche Gutschrift (den Verlustvortrag) automatisch und stoisch Jahr für Jahr in die ferne Zukunft weiter. Erzielst du dann vielleicht erst im goldenen Jahr 2027 nach einer rasanten Rally plötzlich krachende 15.000 Euro Gewinn, so greift exakt dann der tief ruhende Verlusttopf aus 2024 massiv zu, verrechnet die Schäden und blockiert den teuren Abgeltungssteuerabzug.

Der Turbo-Trick am Jahresende (Tax-Loss Harvesting): Prüfe kurz vor Weihnachten dein Depot extrem kritisch auf tiefrote, langanhaltende "Depot-Leichen" ohne jegliche realistische Erholungschance. Verkaufe dieses Elend absichtlich und gezielt mit gigantischem Verlust! Damit reißt du deinen Steuertopf massiv auf. Besitzt du zeitgleich andere stark laufende Positionen, in welchen du dringend Gewinne sichern (Rebalancing) willst, heben sich diese Gewinne durch den erzeugten Verlusttopf nun steuertechnisch meisterhaft restlos auf. Gewusst wie!

FAQ

Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Verluste aus ETFs, Anleihen oder Dividenden können dagegen mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Verlustvortrag.
Nein. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Dividendenverluste (z.B. Verlust aus Forderungsausfall) fallen in den allgemeinen Verlusttopf.